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PROJEKT - HAPPY BIRTHDAY GRUNDGESETZ AM 21.05.25

Am 21.05 fand sich der Sozialkundekurs von Herrn Höfling zu einem außergewöhnlichen Projekt zusammen. Das Einzige, was wir zu Beginn des Tages wussten, war, dass wir darin geschult würden, einen Poetry-Slam-Beitrag aus Anlass des 75ten Geburtstages des Grundgesetzes zu schreiben. Aber, was genau ist ein Poetry-Slam überhaupt?

Der deutsche Autor, Slam-Poet und Stand-Up-Comedian Friedrich Hermann, führten uns als Leiter des Projekttages in die Materie ein. Thema dieser Veranstaltung sollte das deutsche Grundgesetz sein, welches nunmehr schon den 75. Geburtstag feiert. Zu eben jenem, speziell zu einem der Grundrechte, sollten wir am Ende des Tages einen selbst verfassten Text (Poetry-Slam) anfertigen.

Und damit keiner im Dunkeln tappen musste, fassten wir mit Hrn. Höfling noch einmal kurz die ersten Artikel der Verfassung, Art. 1-19 zusammen, die der Garant für unsere Grundrechte sind, den Rahmen unseres Zusammenlebens bilden. Zudem gab es noch einige grundlegenden Informationen zur Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes.

Bevor es allerdings mit dem Schreiben losgehen konnte, brachte Friedrich Hermann uns zunächst ein paar literarische Kunstgriffe bei, z. B. wie man einen abstrakten Begriff mit einem Gegenstand vergleichen und damit erklären kann. Nachdem wir auch diese sprachliche Hürde, mit viel Freude und Spaß gemeistert hatten, ging es endlich an das finale Formulieren unseres eigenen Textes über einen spezifischen Artikel (1-19) des Grundgesetzes. Ein paar der Manuskripte wurden zum Schluss noch der Klasse vorgetragen und begeistert angehört.  

                                                                                                                                              

Mein SLAM- Beitrag zum Artikel 5:

„Kurt Tucholsky formulierte es: "Satire darf alles.”

Aber was bedeutet das überhaupt? Ist es nicht unser Recht, sich kritisch zu äußern? Ist es nicht das, was unsere Gesellschaft ausmacht? Unser Recht auf Meinungsfreiheit? Unser Recht auf Kunstfreiheit? Wären wir nicht verödet als homogene Masse, wenn es diesen Artikel 5 im Grundgesetz nicht gäbe?

Ist es dann gerechtfertigt, diese Freiheit auszunutzen, um fremde Hauswände mit Graffiti zu beschmieren? Ist es dann erlaubt, Minderjährigen im Internet, unter Kunstfreiheit gedeckt, Pornos zu präsentieren?

Ist es das, was Danger Dan meinte , als er die Kunstfreiheit besang?                        

Nein, Kunstfreiheit darf verletzen, anregen, strafen, Blasphemie ganz vorn dabei, doch nur gezügelt und auch durchdacht sind Künste wirklich frei.                           

Doch um es zu forcieren, was Kunst  bedeuten kann, schauen Meister Otto Dix wir uns nun genauer an.                                                                                                                  

Wie war das denn, in den 1920er Jahren, als Krüppel und die Leichen aus Kriegsgebieten kamen? Was kreierte Dix denn da, als er das Elend porträtierte?       

Es waren Ansehen und Gefahr, die Politiker nun spürten, da unser Künstler zeigte, was Kriegstreiber kaschierten.                                                                                         

Verboten wurden seine Werke und zensiert,                                                                       

was der künstlerischen Künste Einschränkung flankiert.                                                     

Und das ist es, worüber diskutiert, worüber wir gesprochen,                                      

weshalb Artikel Nr. 5 darf nie werden gebrochen.“

Elisabeth Paetzelt / Ratsgymnasium / Abijahrgang 2025