Der Unterricht in Wirtschaft und Recht beginnt in der 9. Jahrgangsstufe mit einer Wochenstunde. In der 10. Klasse findet der Unterricht zweistündig statt. Die Lernenden können das Fach abiturrelevant einbringen, indem sie es als grundlegendes Fach oder Leistungsfach (Fach mit gehobenen Leistungsanforderungen) belegen. Lernende können in Wirtschaft und Recht mündliche wie schriftliche Abiturprüfung ablegen. Eine Beratung durch Fachlehrer und Oberstufenleitung ist ratsam.
Schülerinnen und Schüler lernen grundlegende gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge ("Makroökonomie") kennen und analysieren:
Dazu gehören auch Einblicke in Wirtschafts-, Finanz- (Fiskal-), Sozial- und Geldpolitik:
Schülerinnen und Schüler lernen grundlegende betriebswirtschaftliche Zusammenhänge ("Mikroökonomie") kennen und analysieren:
Schülerinnen und Schüler lernen vertieft Bereiche des Rechts kennen:
Die Schülerinnen und Schüler arbeiten praxisbezogen an Fällen und Beispielen.Sie kommen in Kontakt mit Perönlichkeiten des öffentlichen Lebens. Fragen und Themen werden problemorientiert und in Partner- bzw Teamarbeit gelöst. Quellen- und Gesetzesstudium gehören zu Wirtschaft und Recht wie das zunehmend selbstständige Erabeiten von Statistiken, Schaubildern und Grafiken. Die Mediennutzung, ob zur Information oder zur Präsentation, wird umfassend eingeübt. Vielfältige Praxiskontakte, u. a. zum Landgericht Erfurt oder der Niederlassung der Deutschen Bundesbank Erfurt, erlauben es eigene Eindrücke und Erfahrungen zu sammeln und zu reflektieren.
Die Fachschaft Wirtschaft und Recht besteht aus folgendem Kollegen:
Herr Schöne