Hausordnung

Hausordnung für das Evangelische Ratsgymnasium Erfurt

Das Zusammenleben von Menschen erfordert bestimmte Verhaltensregeln und -normen. Durch sie wird der Einzelne in die Lage versetzt, eigenes Handeln vor dem Hintergrund allgemein geltender Richtlinien zu bewerten. Die Hausordnung ist ein schulisches Instrument im Interesse von Schülern und Lehrern. Sie dient der Ergänzung der Thüringer Schulordnung. Die Hausordnung können Sie auch als PDF-Datei hier herunterladen.

I. Vor Unterrichtsbeginn
  1. Die Schüler versammeln sich morgens auf den Schulhöfen.
  2. Einlass der Schüler erfolgt zur 1. Stunde ab 07.30 Uhr und zur 2. Stunde 08.30 Uhr. Bei ungünstiger Witterung ist allen Schülern der Aufenthalt im Foyer bis zur endgültigen Fertigstellung des Kellerbereiches des Hauses am Breitstrom gestattet.
  3. Klassen- und Fachräume dürfen erst nach Erlaubnis durch den unterrichtenden Lehrer betreten werden.
  4. Der Unterricht beginnt um 07.40 Uhr. Bis spätestens 07.35 Uhr müssen alle Schüler, deren Unterricht zur ersten Stunde beginnt, das Schulgebäude betreten haben.
  5. Wenn Schüler wiederholt verspätet zum Unterricht erscheinen, wird eine Nacharbeit angeordnet.
II. Unterrichtszeit
  1. Der Unterricht wird nach dem Ertönen des Klingelzeichens durch den Lehrer eröffnet und nach 45 Minuten durch diesen geschlossen. Der unterrichtende Lehrer hat dafür Sorge zu tragen, dass bei Unterrichtsschluss (nach jeder Stunde) Ordnung im Raum herrscht. Dabei unterstützen ihn zwei für jede Woche durch den Klassenlehrer zu bestimmende Ordnungsschüler.
  2. Das Fehlen eines Lehrers wird zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn durch den Klassensprecher im Sekretariat angezeigt.
  3. Das Betreten  und der Aufenthalt in den Fachräumen (Physik, Biologie, Chemie, Computerkabinett) und in der Turnhalle sind nur in Anwesenheit eines Lehrers gestattet. Im Physik-, Biologie- und Chemieraum sowie im Computerkabinett dürfen Schüler weder essen noch trinken.
  4. Bei Alarm verlassen alle Klassen entsprechend der Alarmordnung das Schulgebäude.
III. Pausenordnung und Freistundenregelung
  1. In den Kurzpausen bleiben die Schüler in den Räumen.
  2. In den Hofpausen verlassen alle Schüler das Schulgebäude und suchen die Schulhöfe auf.
  3. Bei Regenwetter kann durch ein Klingelzeichen signalisiert werden, dass die Schüler wieder in die Klassenräume gehen. Die Lehrer der folgenden Stunde übernehmen dann die Aufsicht.
  4. Schüler, deren Unterricht später beginnt, betreten das Schulgebäude in kleinen Pausen erst nach dem Klingeln zum Stundenende und in den großen Pausen erst nach dem Vorklingeln.
  5. Um Unfälle zu vermeiden, haben sich Schüler im Gebäude und auf den Höfen angemessen zu bewegen.
  6. Während der Unterrichtszeit dürfen Schüler das Schulgelände nicht verlassen. Ausnahmen bilden der Punkt II.2 bzw. Schüler ab Klasse 10. Diese Schüler dürfen das Schulgelände in den Hofpausen oder in den Freistunden verlassen.
  7. Das Evangelische Ratsgymnasium ist gemäß Thüringer Schulgesetz (§ 47, Absatz 2) rauchfreie Schule. Die Domsporthalle sowie ihr Hof ist Schulgelände. Der Predigerhof gehört nicht zum Schulgelände; der Aufenthalt auf ihm ist verboten.
  8. Während der Pausen wird die Obhutspflicht der Schule durch aufsichtsführende Lehrer gewährleistet. Die Aufsicht erfolgt nach dem Aufsichtsplan, der im Lehrerzimmer aushängt.
IV. Fehlen im Unterricht
  1. Fehlt ein Schüler wegen Erkrankung, ist die Schule unverzüglich zu informieren. Spätestens nach Wiedererscheinen hat der Schüler dem Klassenleiter eine Entschuldigung vorzulegen. Für Schüler der Oberstufe gilt eine gesonderte Reglung.
  2. Erkrankt ein Schüler während der Unterrichtszeit müssen die Erziehungsberechtigten ihr Kind von der Schule abholen. Dies gilt bis Klasse 9. Ältere Schüler melden sich im Sekretariat ab und gehen allein nach Hause.
  3. Bei begründeten Freistellungen vom Unterricht (stunden- oder tageweise) muss vorher durch die Erziehungsberechtigten um Urlaub gebeten werden.
V. Regeln des Zusammenlebens
  1. Das Befahren der Schulhöfe mit Kraftfahrzeugen ist während der Kernschulzeit (7.15 – 14.15 Uhr) nicht erlaubt.
  2. Die Schule verfügt während der Kernunterrichtszeit über maximal zwei Parkplätze.
  3. Fahrräder dürfen nur an den dafür vorgesehenen Standplätzen innerhalb des Schulgeländes abgestellt werden. Ein Versicherungsschutz wegen Diebstahl oder Zerstörung besteht seitens des Trägers nicht.
  4. Das Mitbringen von Gegenständen, die nicht dem Unterricht dienen, ist untersagt. Insbesondere gilt dies für Drogen, Waffen und waffenähnliche Gegenstände.
  5. Handys dürfen während des Unterrichts nicht benutzt werden und sind auszuschalten.
  6. Wertgegenstände, größere Geldbeträge sollten nicht mit in die Schule gebracht werden. Für den Sportunterricht gelten die Belehrungen der Sportlehrer. Bei Verlust privater Gegenstände tritt die Versicherung des Trägers der Schule nicht ein.
VI. Verstöße gegen die Hausordnung
  1. Bei Verstößen gegen die Hausordnung gelten die rechtlichen Bestimmungen der Thüringer Schulordnung.
  2. Der Schulleiter als Hausherr behält sich geeignete disziplinarische Maßnahmen vor.